Schüler benötigen für den Weg zur Schule eine Schulbescheinigung. Diese wird ihnen in der Schule nach der Wiedereröffnung ausgeteilt. Bis dahin genügt ein Schülerausweis oder ein Zeugnis als Nachweis über die Zugehörigkeit zur Schule.
Für den Anfahrtsweg innerhalb Frankreichs benötigen die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung „attestation de déplacement dérogatoire“. Darauf soll als Grund angegeben sein: „déplacements entre le domicile et le lieu de l’activité professionelle“. Die Angabe „motif familial impérieux“ ist ebenfalls gültig.
Die Rückkehr nach Hause zum Wohnort in Frankreich ist für EU-Bürger*innen ohne weitere Dokumente möglich. Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten, die in Frankreich wohnen und im Saarland zur Schule gehen, benötigen für die Rückkehr ihre Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour).
Eltern, die ihre Kinder zur Schule transportieren, müssen ebenfalls eine Bescheinigung „attestation dérogatoire de déplacement“ vorweisen können.
Die französische Grenzpolizei sowie die Gendamerie sind über diese Regelungen informiert.